Das Regierungsstatthalteramt hat offensichtlich übersehen, dass die Beschwerdeführerin nicht mit der Bauherrschaft identisch ist.7 Um eine Entscheidung des Regierungsstatthalteramts über die Baubewilligungspflicht eines Bauvorhabens kann die Gemeinde oder die Bauherrschaft ersuchen.8 Die Beschwerdeführerin hat in ihrem Feststellungsgesuch an das Regierungsstatthalteramt auf das hängige Baubewilligungsverfahren betreffend Umnutzung hingewiesen, ohne klarzustellen, dass sie dort nicht als Bauherrschaft auftritt.9 Dies dürfte beim Regierungsstatthalteramt das Missverständnis hervorgerufen und zur Weiterleitung des Gesuchs