Nach dem Grundsatz der Einheit des Verfahrens gilt für die Anfechtung von Zwischenverfügungen der selbe Rechtsmittelweg wie in der Hauptsache. Bauentscheide können nach Art. 40 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Baupolizeiliche Verfügungen können innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Unabhängig von der Qualifikation des Verfahrens wurde die Beschwerdefrist mit der Einreichung der Beschwerdeschrift am 4. Juli 2022 (Postaufgabe) eingehalten. Damit wurde ein Beschwerdeverfahren vor der BVD rechtshängig.