Gemeinde bleibe aber bei ihrer Haltung, dass eine Beilegung letztlich nur im Rahmen eines Bauentscheids erfolgen könne und daher auch eine im Gespräch gefundene Parkierlösung zum Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens gemacht werden müsse. Sie erkenne daher keinen Anlass für eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens und beantrage die Abweisung des Sistierungsgesuchs. II. Erwägungen 1. Eintreten