4. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingabe vom 21. Juli 2022 die Sistierung des Beschwerdeverfahrens für zwei Monate. Zur Begründung führte sie aus, sie führe aktuell Vergleichsgespräche mit der Gemeinde zur Beilegung des seit Jahren bestehenden Konflikts um die Nutzung der Liegenschaft auf Parzelle Nr. F.________. Gegenstand der Verhandlungen sei u.a. die Parkplatzsituation. Je nach Ausgang der Vergleichsgespräche werde die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurückziehen oder daran festhalten. Die Gemeinde bestätigte mit Stellungnahme vom 18. August 2022, dass sie mit der Beschwerdeführerin Gespräche über eine zukünftige Parkierlösung auf der Parzelle Nr. F.________ führe. Die