Die Gemeinde sprach sich mit Stellungnahme vom 21. Juli 2022 für ein Eintreten auf die Beschwerde aus. Es handle sich um eine Zwischenverfügung im Baubewilligungsverfahren, die auf Ersuchen des Projektverfassers erlassen worden sei. Mithilfe dieser Feststellungsverfügung solle die Entscheidung, ob die fraglichen Parkplätze bewilligt seien oder nicht, vorweggenommen werden. Über diese Frage seien sich die Gemeinde und die Beschwerdeführerin seit Jahren uneinig. Die Problematik bestehe daher grundsätzlich unabhängig vom hängigen Baugesuch und könnte auch im Rahmen eines anderen Baugesuchs betreffend die Parzelle Nr. F.________ wieder auftauchen.