Mit Verfügung vom 1. Juni 2022 stellte die Gemeinde Lyss fest, dass die (zusätzlich zu zwei Garagenplätzen) im Norden der Parzelle Nr. F.________ bestehenden acht Aussenparkplätze baubewilligungspflichtig seien und gegenwärtig über keine entsprechende Baubewilligung verfügten. In den Erwägungen machte sie die Bauherrschaft darauf aufmerksam, dass ohne Erbringung des verlangten Parkplatznachweises auf das Baugesuch nicht eingetreten werden könne. Die Kosten der Verfügung wurden den Gesuchstellenden auferlegt.