1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone Kern und an einer Kantonsstrasse. Die Gemeinde Lyss bestätigte am 28. Januar 2022 den Eingang eines durch die Mieterschaft eingereichten Baugesuchs (Nr. 141/21) betreffend Umnutzung des 2. Obergeschosses der auf der Parzelle befindlichen Liegenschaft. Sie machte die Bauherrschaft auf diverse Mängel des Baugesuchs aufmerksam und verlangte u.a. einen Parkplatznachweis über die Geschossfläche der gesamten Liegenschaft. Sie empfahl der Bauherrschaft eine diesbezügliche Besprechung mit dem zuständigen kantonalen Strasseninspektorat.