für die Kosten der BPK in der Höhe von CHF 300.–.41 Dieser Betrag umfasst angesichts des Kostenrahmens für die Behandlung von Baugesuchen durch die BPK von CHF 50.– bis CHF 2000.– (vgl. Art. 17 GebR42) offenkundig keine Aufwendungen für einen (nicht durchgeführten) Augenschein, sondern lediglich die Kosten der einmaligen Behandlung durch den Ausschuss der BPK am 24. Juni 2021. Daran ändert auch die gegenteilige Umschreibung des betreffenden Kostenpunkts in der Rechnung der Gemeinde Köniz vom 23. Dezember 2021 («17.0 Bau- und Planungskommission; einmalige Behandlung Ausschuss und Besichtigung vor Ort») nichts.