sowohl die Vorinstanz als auch die BPK erachten vorliegend eine verdichtete Bauweise bzw. eine Überbauung mit zwei Gebäuden grundsätzlich als möglich. Andererseits ist vorliegend nicht die maximale Ausnutzung an sich das Problem, sondern der Umstand, dass sich das Bauvorhaben einzig und allein an einer maximalen Ausnutzung des Baugrundstücks zu orientieren scheint (zumindest was die Grundflächen angeht) und es keine Rücksicht auf die prägenden Elemente und Merkmale des Ortsbilds – wie insbesondere die Ausrichtung und Setzung der bestehenden Bauten bzw. den Geländeverlauf – nimmt; in diesem Sinne sind auch die Ausführungen der BPK bzw. Vorinstanz zu verstehen.