sich um ein Einfamilienhaus mit Satteldach, welches durch einen Anbau bzw. Vorbau mit Flachdach erweitert worden ist. Weder das ursprüngliche Einfamilienhaus noch der Anbau bzw. Vorbau wirken dreigeschossig.32 Die zwei Zweifamilienhäuser auf den Parzellen Nrn. V.________ und W.________ treten schliesslich ebenfalls nicht dreigeschossig in Erscheinung, da deren Attiken jeweils auf zwei Seiten deutlich von der Hauptfassade zurückversetzt sind und die untersten Ebenen der beiden Gebäude eindeutig als Erschliessungstrakte wahrgenommen werden.33