Die beiden Baukörper scheinen einzig und allein anhand des Baulinienplanes und der Grenzabstandsvorschriften entwickelt worden zu sein.29 Der westliche Baukörper im Projekt der Beschwerdeführerin wirkt aufgrund der Erker an der Ostfassade und dem Vorspringen der «Attika» entlang der Westfassade zudem deutlich unruhiger als die umliegenden Neubauten.30