Hang. Ferner verläuft der Dachrand des östlichen Gebäudekörpers auf der gleichen Höhe wie derjenige des westlichen Gebäudekörpers, obwohl sich Letzterer weiter oben am Hang befindet als der östliche Gebäudekörper. Das ist untypisch für diese Umgebung, wo sich die ansteigende Topografie für gewöhnlich in der Einbettung der Gebäude ins Gelände widerspiegelt, und führt dazu, dass auf dem J.________weg im Bereich der Südfassade des östlichen Gebäudekörpers der Eindruck einer «Gebäudeschlucht» entsteht.27 Das Bauvorhaben der Beschwerdeführerin negiert also die Topografie bzw. berücksichtigt nicht den Geländeverlauf und stellt damit einen Fremdkörper in seiner Umgebung dar.