Im Grundsatz werde eine Überbauung mit zwei Gebäuden als möglich erachtet. Die Gebäude sollten aber über eine klare Geometrie verfügen und die entstehenden Aussenräume sollten eine ausgewogene Proportion aufweisen und nicht nur als Resträume wahrgenommen werden. Das vorliegende Bauprojekt integriere sich schlecht und erfülle die Anforderungen des Baureglements an eine gute Gesamtwirkung nicht. Die BPK empfahl das Projekt zur Überarbeitung zurückzuweisen.26