Gebäudekörpern das maximal zulässige Nutzungsmass zu realisieren. Die Gebäudeseiten folgten jeweils der Gebäudeabstandslinie. Die Gebäude erschienen zu sehr als Abbild des Baulinienplanes denn als bewusst entwickelte Gebäude. Durch die Anordnung im steilen Hang wirke die Frontfassade dreigeschossig, was einen deutlichen Massstabssprung zu den Bauten der Nachbarschaft bedeute und einer guten Integration abträglich sei. Die zwei Gebäudevolumen erschienen in der vorgefundenen Situation als überdimensioniert. Im Grundsatz werde eine Überbauung mit zwei Gebäuden als möglich erachtet.