Die meisten Gemeinden nennen in ihren Vorschriften als wesentliche Elemente, die bei der Beurteilung der guten Gesamtwirkung zu beurteilen sind, den Standort, die Stellung, die Proportionen, die Form und die Dimensionen der Gebäude sowie die Gestaltung der Aussenräume. Werden bei Bauvorhaben, welche die nach der Zonenordnung zulässige Nutzung bzw. Bauweise maximal ausnutzen, Stellung, Proportion, Dimension oder Einbettung in die Topografie kritisiert, ist eine bessere Ausgestaltung hinsichtlich dieser Kriterien meist nur mit einer Reduktion des Nutzungsmasses möglich.