3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch den Einsprechenden Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner sowie die Gemeinde beantragen in ihren Beschwerdeantworten bzw. in ihrer Stellungnahme die Abweisung der Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen