1. Die Beschwerdeführerin reichte bei der Gemeinde Köniz am 19. Juni 2020 ein Baugesuch bzw. am 11. November 2020 ein verbessertes Gesuch ein für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt sechs Wohnungen, einer Tiefgarage und drei Erdwärmesonden sowie den Abbruch des bestehenden Gebäudes auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W / Bauklasse I. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 22. Dezember 2021 erteilte die Gemeinde Köniz dem Vorhaben der Beschwerdeführerin aus gestalterischen Gründen den Bauabschlag.