a) Die Verfügung der Gemeinde Unterlangenegg vom 1. Juni 2022 wird bezüglich des erteilten Bauabschlags für die vom Beschwerdeführer beantragte PV-Anlage auf dem Flachdach des Nebengebäudes B.________ aufgehoben und zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. b) Ziffer 4 der Verfügung der Gemeinde Unterlangenegg vom 1. Juni 2022 wird insoweit angepasst, als dass die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens um CHF 208.40 auf einen Gesamtbetrag von CHF 1790.50 reduziert werden.