e) Nach dem Gesagten sind die Gebühren der vorinstanzlichen Verfügung von total 1998.90 um CHF 208.40, ausmachend knapp 10.5 %, auf 1790.50 zu reduzieren. Die Kosten von CHF 1790.50 bewegen sich im Übrigen auch bei einer Gesamtbetrachtung in vernünftigen Grenzen. Die dem Beschwerdeführer damit auferlegten, in vorliegendem Beschwerdeverfahren leicht reduzierten Kosten sind auch insgesamt und insbesondere auch mit Blick auf das Äquivalenzprinzip angemessen und nicht zu beanstanden. Im Umfang der leichten Reduktion der vorinstanzlich erhobenen Gebühren erweist sich die Beschwerde folglich als begründet und ist teilweise gutzuheissen. 7. Zusammenfassung und Kosten