15/19 BVD 110/2022/109 Weiterverrechnung der vom externen Bauverwalter erhobenen Nebenkosten und der Mehrwertsteuer. Dies führt zu weiter verrechenbaren Kosten in der Höhe von CHF 1000.–. Zuzüglich der weiteren Aufwendungen der Gemeinde führt dies zu einem totalen Aufwand der Gemeinde von CHF 1590.50. Hinzu kommen die vom Beschwerdeführer nicht beanstandeten Kosten des AGR von CHF 200.–.