Jedoch sind die zeitlichen Aufwendungen darin aufgeführt oder bezüglich der Stunden des externen Bauverwalters zumindest bestimmbar aufgrund der Angabe dessen Stundenansatzes. Der Kostenspruch der Verfügung vom 1. Juni 2022 ist somit genügend detailliert begründet.32 Zudem wäre es dem Beschwerdeführer offen gestanden, Akteneinsicht zu nehmen und dabei die oben erwähnte Rechnung des externen Bauverwalters einzusehen. Sodann ist der Gemeinde beizupflichten, dass die Gebühren sich nicht an der Anzahl Seiten der verfahrensabschliessenden Verfügung ausrichten.