Höhe von CHF 200.– weitergegeben. Ebenfalls auferlegt die Gemeinde dem Beschwerdeführer Kosten für Kopien in der Höhe von CHF 8.00 für insgesamt 32 Kopien. Die vorliegend total geltend gemachten 16 Arbeitsstunden erscheinen insgesamt für ein Baubewilligungsverfahren mit verschiedenen Komponenten wie vorliegend (Anbau Gewächshaus, Ausbau Holzschopf, PV-Anlage) als angemessen. Hinzu kommen die baupolizeilichen Aspekte der angefochtenen Verfügung. Auch in der einzelnen Betrachtung der vom externen Bauverwalter aufgelisteten Aufwendungen je Verfahrensschritt ist die jeweils benötigte Zeit nicht zu beanstanden.