d) Reicht ein Bauherr ein Baugesuch ein, ist die Baubewilligungsbehörde verpflichtet, vollständige Unterlagen einzuverlangen (Art. 18 Abs. 1 BewD). Danach hat sie zu prüfen, ob das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zudem muss sie den Bauentscheid verfassen, und darin die notwendigen Auflagen und Bedingungen nennen. Liegt die Bauparzelle ausserhalb der Bauzone, ist zudem das AGR in das Verfahren einzubeziehen (Art. 19 BewD).