Vorliegend hat sich die Gemeinde nicht mit dem Baugesuch des Beschwerdeführers bezüglich der PV-Anlage auf dem Flachdach des Nebengebäudes B.________ auseinandergesetzt. Das Gesuch blieb insoweit ungeprüft. Trotzdem hat sie hierfür mit dem angefochtenen Entscheid den Bauabschlag erteilt. Damit sind wesentliche Verfahrensgrundsätze (Begründungspflicht) verletzt worden. Die Sache ist nicht entscheidreif. Es ist nicht Aufgabe der BVD, das erstinstanzliche Baugesuchsverfahren durchzuführen und die fehlende Prüfung der PV-Anlage auf dem Flachdach des Nebengebäudes B.________ nachzuholen. Daher ist der angefochtene Bauentscheid der