b) Den Akten ist bezüglich der PV-Anlage auf dem Flachdach des Nebengebäudes B.________ zu entnehmen, dass der externe Bauinspektor der Gemeinde in der ersten materiellen Prüfung festhielt, die Bewilligungsfähigkeit der PV-Anlage bleibe zu prüfen.20 Eine solche Prüfung durch die Gemeinde als Baubewilligungsbehörde ist aber nicht aktenkundig und auch nicht der angefochtenen Verfügung vom 1. Juni 2022 zu entnehmen. Die BVD stellt zur PV- Anlage auf dem Flachdach des Nebengebäudes B._