a) Die Gemeinde verfügte den Bauabschlag «für die beantragten Bauvorhaben», mithin auch für die beantragten PV-Anlagen, welche den eingereichten Plänen zu entnehmen sind. Der Beschwerdeführer beantragt in Antrag 1 seiner Beschwerde, die geplante PV-Anlage auf dem Nebengebäude B.________ sei zu bewilligen. Damit grenzt der Beschwerdeführer den Streitgegenstand für die beantragte PV-Anlage im vorliegenden Beschwerdeverfahren auf das Flachdach des Nebengebäudes B.________ ein.