Die rechtliche Beurteilung der Wesensgleichheit einer Baute hat sich mit der Rechtsänderung des RPG per 1. November 2012 nicht verändert, weshalb für deren Beurteilung auf die oben zitierten Ausführungen im Entscheid der BVE vom 26. Mai 2014 verwiesen werden kann. Hinzu kommt, dass in den oberinstanzlichen Entscheiden des Jahres 2014 noch das alte Recht zur Anwendung kam. Nach heute geltendem und vorliegend für die materielle Beurteilung des Baugesuchs des Beschwerdeführers