f) Selbst wenn – entgegen den vorangehenden Ausführungen – das Baugesuch erneut zu beurteilen wäre, so ist festzuhalten, dass die Gemeinde zu Recht den Bauabschlag erteilte. Zu beurteilen ist und bleibt in diesem Fall die Nutzungsänderung des Holzschopfs von BNF in BGF im Kontext der gesamten Liegenschaft auf der Bauparzelle. Die rechtliche Beurteilung der Wesensgleichheit einer Baute hat sich mit der Rechtsänderung des RPG per 1. November 2012 nicht verändert, weshalb für deren Beurteilung auf die oben zitierten Ausführungen im Entscheid der BVE vom 26. Mai 2014 verwiesen werden kann.