e) Das heute vorliegende Bauvorhaben zum Ausbau und Umnutzung des Holzschopfs weist zwar leichte Änderungen zum unter Erwägung 3d aufgeführten, früheren Bauvorhaben auf. Damals war kein Einbau einer Sauna mit Garderobe geplant (bzw. ausgeführt). Vielmehr ist von einem eigenen, abgetrennten Raum die Rede, ohne dessen Zweck näher zu benennen. Nichtsdestotrotz geht aus den oberinstanzlichen Entscheiden aus dem Jahr 2014 eindeutig hervor, dass der Umbau des Holzschopfes in der vorgenommenen Form eine Wohnnutzung bzw. eine gewerbliche Nutzung, welche mit dem alten Gebäude nicht möglich gewesen wäre, ermöglichte und dies einer unzulässigen Umnutzung gleichkommt.