d) In Antrag 1 wehrt sich der Beschwerdeführer einerseits gegen den Bauabschlag bezüglich des Ausbaus des Holzschopfes mit Fenster, Sauna, WC und PV-Anlage auf dem Nebengebäude B.________ (Satz 1; vgl. hierzu Erwägung 3 und 4 nachfolgend). Nicht mitangefochten ist gemäss dem Begehren des Beschwerdeführers damit der Bauabschlag bezüglich des beantragten Gewächshauses (Gartenhalle) mit dem neu zu erstellenden bzw. zu verschiebenden alten Pool. Ein solches Begehren ist der Beschwerde auch sonst nicht, weder in den Anträgen 2 bis 7 noch der Begründung, zu entnehmen.