c) Mit seinen Anträgen 2 und 3 beantragt der Beschwerdeführer die sofortige Auflösung des AGR sowie der Gemeindeverwaltung Unterlangenegg. Diese Anträge liegen offensichtlich ausserhalb des Streitgegenstandes. Gleiches gilt für den Antrag 5, wonach der Beschwerdeführer einen Ausgleich von CHF 236 359.90 für den angeblichen Wertverlust seiner Liegenschaft aufgrund «Abwertung der Zone in Landwirtschaft» beantragt. Zu Antrag 6 ist zu bemerken, dass es sich dabei um ein reines Begründungselement und nicht um einen eigentlichen, justiziablen Antrag des Beschwerdeführers handelt.