6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,14 führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten sowie die vollständigen Baubewilligungsakten zum Bauentscheid vom 19. September 2012 (Geschäftsnummer 945/2007.1; Schopfausbau) ein. Gleichzeitig zog es die Archivakten der BVD betreffend das Verfahren RA Nr. 110/2013/387 (Entscheid der BVE vom 26. Mai 2014) zum vorliegenden Beschwerdeverfahren bei. Die Gemeinde beantragt mit Beschwerdeantwort vom 15. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde. Das AGR beantragt seinerseits in der Eingabe vom 11. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde.