4. Die Kosten der Gemeinde sei [sic!] zu reduzieren auf Fr. 200.- + 200.- AGR total Fr. 400.-. 5. Der Kanton und die Gemeinde zahlt mir für die Abwertung der Zone in Landwirtschaft einen Wertverlust von Fr. 236'359.90 innert 30 Tagen plus Zinsen auf mein Konto [Kontonummer]. 6. Die Beweislast muss klar bei der Gemeinde sein, und nicht beim Bürger. 7. Die Fristen sind anzupassen; Für Baubeschwerden mindestens 60 Tage, für Nachweise für bewilligungsfreie Bauten 60 Tage, Rückbauten 120 Tage.»