2. Verfügungen, Amts- und Fachberichte Die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 17. Mai 2022 mit Verweigerung der Ausnamebewilligung nach Art. 24c RPG ist ergänzender Bestandteil dieses negativen Bauentscheids. Sie sagt im Wesentlichen aus: Über die Umnutzung des Holzschopfes zu BGF sei bereits 2015 abweisend entschieden worden, weshalb das AGR darüber nicht mehr befinde. Das Erstellen einer Gartenhalle sprenge im vorliegenden Fall die engen gesetzlichen Grenzen von Art. 24c Abs. 4 RPG und für die restlichen Bauvorhaben gemäss Planunterlagen fehlten die erforderlichen Ausnahmegesuche.