Für weitere, auf den Planunterlagen ersichtliche Bauvorhaben verneinte das AGR die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung, da kein entsprechendes Gesuch gestellt worden sei. Konkret handelt es sich gemäss dem AGR um - Erstellen Sitzplatz mit Rampe mit einer Fläche von ca. 50 m2 und Zugangsweg. - Erstellen Vordach Eingang mit Türe und Windschutz auf der Ostseite des Wohnhauses. - Verglasung bestehender Türe auf der Nordseite. - Anbringen von horizontalen PV-Anlagen an Fassaden Südwest, Anbringen von PV- Anlagen als Absturzsicherung bei der Terrasse Nordwest.