Am 19. Oktober 2021 beschloss die Baukommission der Gemeinde Unterlangenegg gestützt auf Informationen, welche sie im Rahmen des Baugesuchs des Beschwerdeführers gemäss Ziffer 3 hiervor erhielt, beim Beschwerdeführer eine Baukontrolle bezüglich der Liegenschaft und ihrer Umgebungsgestaltung (Pool, Terrassenvergrösserung rund um den Pool) durchzuführen. Auf Ersuchen der Gemeinde wiederholte das AGR seine oben zitierte Einschätzung in der förmlichen Stellungnahme vom 19. November 2021, worauf die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 30. November 2021 das rechtliche Gehör gewährte. Der Beschwerdeführer liess sich hierzu nicht vernehmen.