Daraufhin setzte die Gemeinde dem Beschwerdeführer eine Frist zur Stellungnahme gemäss Art. 24 BewD.13 Der Beschwerdeführer nahm mit E-Mail vom 15. September 2021 Stellung und hielt an seinem Baugesuch fest. Am 19. Oktober 2021 beschloss die Baukommission der Gemeinde Unterlangenegg gestützt auf Informationen, welche sie im Rahmen des Baugesuchs des Beschwerdeführers gemäss Ziffer 3 hiervor erhielt, beim Beschwerdeführer eine Baukontrolle bezüglich der Liegenschaft und ihrer Umgebungsgestaltung (Pool, Terrassenvergrösserung rund um den Pool) durchzuführen.