2. Am 14. Februar 2015 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde ein «Bau- und Ausnahmegesuch – Nutzungsänderung B.________, Schwarzenegg» ein. Der Beschwerdeführer plante, im Ersatzneubau den Schopf zu einem beheizbaren Büro mit Fensterfläche und WC umzubauen und umzunutzen. Die Gemeinde überwies das Baugesuch dem AGR im Rahmen eine Voranfrage zur Stellungnahme. Das AGR stellte am 5. März 2015 in seiner Beurteilung fest, dass für das Vorhaben eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff RPG6 nicht in Aussicht gestellt werden könne.