In die Lärmschutzwand zur Strasse hin war ohne Bewilligung eine Glasscheibe eingebaut worden. Im darauf eröffneten baupolizeilichen Verfahren ersuchte der Beschwerdeführer zusätzlich mittels Projektänderung den Bau eines Flügeltores an Stelle des bewilligten Schiebetores für die Einfahrt zum Grundstück. Die ausgeführten Arbeiten konnten von 1 Im Folgenden: Bauparzelle. 2 Vgl. den Hinweis auf die Baubewilligungen des Jahres 1985, 1990 und 2007 im Schreiben der Gemeinde vom 30. November 2021 an den Beschwerdeführer, Vorakten, pag. 16 f.