An den Bauabnahmen vom 29. August und 24. Oktober 2012 zu diesen Arbeiten stellte die Gemeinde fest, dass die ausgeführten Arbeiten nicht vollständig der Baubewilligung vom 6. Dezember 2007 entsprachen. Dies betraf insbesondere das als Schopf bewilligte Nebengebäude, welches als Zimmer ausgebaut, isoliert und mit Fenstern und einem separaten WC versehen worden war. Der als Keller bewilligte Raum war in einen Hamam umgebaut worden. In die Lärmschutzwand zur Strasse hin war ohne Bewilligung eine Glasscheibe eingebaut worden.