Entlang der östlichen und nördlichen Grundstücksgrenze ist das Bauvorhaben gemäss den am 22. März 2022 bewilligten Projektplänen umzusetzen. Massgebend sind folgende Pläne: - Plan Nr. 2916-03 «Detailschnitte» rev. 10.08.2020 - Plan Nr. 2916-05 «Ansicht von Parz. L.________» rev. 10.08.2020 - Plan Nr. 2916-01 «Umgebung» rev. 10.08.2020 (ohne Stützmauer an der südlichen Grundstücksgrenze) 3. Widerhandlungen gegen diese Verfügung sind strafbar nach Art. 50 BauG.