1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Dem Stützbauwerk aus Blocksteinen und TerraMur entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird der Bauabschlag erteilt. Im Übrigen wird die Baubewilligung der Gemeinde Merzligen vom 25. Mai 2022 bestätigt und die Beschwerde abgewiesen. 2. Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes haben der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 innert sechs Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheides folgende Massnahmen auszuführen: