Aktuell besteht somit ein unrechtmässiger Zustand, der in der Projektänderung behoben wird. Das Bauvorhaben muss daher entsprechend den Plänen ausgeführt werden, damit der rechtmässige Zustand (wieder)hergestellt wird. Anders als bei einem ursprünglichen Baugesuch, bei dem die Bauherrschaft frei ist, ob sie es zur Ausführung bringen will oder nicht, steht die Umsetzung einer Projektänderung im Wiederherstellungsverfahren nicht im Belieben der Bauherrschaft.