b) Das Stützbauwerk an der südlichen Parzellengrenze ist formell und materiell rechtswidrig. Im KEB-Gutachten wurde ein Rückbau der gesamten Stützmauer als unverhältnismässig beurteilt. Für eine bessere Einordnung der Steinmauer in die Umgebung empfahl der KEB-Gutachter, den Maschendrahtzaun auf die Mauerkrone zu setzen. Die TerraMur sei zu entfernen und dahinter eine Böschung im 45 ° Winkel anzulegen, welche mit niedrigen Gehölzen bepflanzt werden könne. Mit dieser Massnahme werde die Mauer um ca. 1 m in der Höhe reduziert. Sie wirke damit optisch weniger hoch und der Maschendrahtzaun sei nicht wie eine Krone aufgesetzt.