f) Die Beschwerdegegnerschaft setzte in der Projektänderung die Vorschläge des KEB- Gutachtens bei der östlichen Parzellengrenze um. Anstelle der Holzlattenwand sollen ein zurückversetzter Maschendrahtzaun und dahinter eine Hecke erstellt werden. Der Holzlattenzaun an der nördlichen Grenze soll mit einem Abstand von 18 cm zur Parzellengrenze gesetzt werden, im Bereich der Baubeschränkung soll der Zaun in der Höhe auf 1,25 m eingekürzt und mit kleinen Zwischenräumen zwischen den Holzlatten aufgelockert werden. Das gegen Osten überstehende Holzelement soll samt Terrainerhöhung entfernt werden. Mit der vorliegenden Projektänderung