Mit Ausnahme des südlichen Stützbauwerks sind die grossen Terrainveränderungen und Stützmauern mit groben Blocksteinen im Garten vom öffentlichen Raum her praktisch nicht einsehbar. Ästhetisch fallen vor allem das massive Stützbauwerk und die langen Holzlattenwände bei den Grundstücksgrenzen aufgrund ihrer räumlichen Wirkung ins Gewicht. Die Beschwerdeführenden sind durch die (bestehende) über das Eck laufende und insgesamt rund 42 m lange Holzlattenwand entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen (Parzellen Nrn. K.________, J.________ und L.________) betroffen. Entlang der östlichen Grenze steht die Holzlattenwand zudem über einer Stützmauer aus groben Blocksteinen.45