Es gebe einen Mix von Materialien ohne Konzept und klarer Formensprache. Die Gestaltung wirke unruhig. Die Vielfalt der verschiedenen Einfriedungen wirke innerhalb der Parzelle und von ausserhalb störend. Die Holzbretterwand auf der Steinmauer an der östlichen Grenze wirke für die Nachbarn erdrückend und schmälere die Erlebbarkeit und die Nutzbarkeit der angrenzenden Gartenräume. Gegenüber den Parzellen Nrn. J.________ und K.________ an der nördlichen Grenze verhindere die Holzwand den Lichteinfall und die Durchlüftung des Gemüsegartens. Der Teil der Holzwand, der über das Eck im Nordosten reiche, sei für die Nachbarn gestalterisch nicht haltbar.42