Patinierung, die im Verlauf der Zeit entsteht, gut in die Umgebung ein. Stützmauern aus Natursteinen können in der Gemeinde Merzligen grundsätzlich als ortsüblich beurteilt werden. Auf die vorliegende, über 3 m hohe Stützmauer aus grob gearbeiteten Blocksteinen trifft dies mit Blick auf die genannten Beispiele jedoch nicht zu. Hinzu kommt die Kombination mit der aufgesetzten TerraMur, die nicht mit einer natürlich gewachsenen Böschung vergleichbar ist und als Fremdkörper erscheint. Das Stützbauwerk wirkt ästhetisch störend und beeinträchtigt damit das öffentliche Interesse. Eine Ausnahmebewilligung fällt ausser Betracht. Dem Bauvorhaben ist der Bauabschlag zu erteilen. 5. Ästhetik