Dieses steht − angrenzend an das Haus − mitten im Garten und erweckt eher den Eindruck einer Skulptur als den einer Stützmauer. Bei einigen Stützmauern wurden die Stufen teilweise bepflanzt (S. 4 bis 7, 13, 14), eine Betonstützmauer wurde mit überhängenden Pflanzen begrünt (S. 12). In zahlreichen Beispielen wurden die Stützmauern mit kleineren oder regelmässiger behauenen Steinen erstellt als im vorliegenden Fall. Einige Stützmauern wurden in Beton ausgeführt (S. 9, 11, 12) und fügen sich aufgrund der fein strukturierten Oberfläche und der 37 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 26-27