_ dürfte die vormals bestehende, sehr steile Böschung zwar nachteilig gewesen sein, weil das «Bord öfters rutschte».38 Dennoch besteht keine objektive Notwendigkeit, eine Stützmauer mit einer Höhe von bis zu 4,36 m zu erstellen. Auch eine Kombination von Stützmauer und natürlicher Böschung wäre möglich gewesen. Es sind somit keine besonderen Verhältnisse gegeben, welche die ersuchte Ausnahme rechtfertigen würden.